Allgemeine Mietbedingungen
Vertragsparteien sind der Vermieter und der/die bezeichneten Mieter. Mieter können eine oder mehrere Personen sein, die im Mietvertrag ausdrücklich als Mieter bezeichnet werden müssen. Die Mieter müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis von mindestens einem Jahr sein und ein Mindestalter von 23 Jahren haben. Die Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche telefonische Bestellung, die vom Vermieter schriftlich bestätigt werden muss, zustande.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist vom Mieter vollgetankt wieder abzugeben. Treibstoffkosten während der Mietzeit gehen auf Kosten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu überprüfen und zu führen. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Tag verpflichtet sich der Mieter Öl, Wasser und Reifendruck regelmäßig zu kontrollieren und wenn nötig, auf eigene Kosten nachzufüllen.
§1. Mietzins
- Als Mietvertrag gilt jeder angefangene Kalendertag.
- Andere Anmietzeiträume, wie z. B. Wochenende oder Langzeitmiete sind davon ausgenommen und werden nach Rücksprache mit dem Vermieter schriftlich vereinbart.
- Vor Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Kosten, wie z.B. Ersatzfahrzeuge oder Mietausfälle, dem Mieter in Rechnung zu stellen.
§2. Benutzung des Fahrzeugs
- Der/die Mieter müssen mindesten 23 Jahre alt sein und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis von mindestens einem Jahr sein.
- Bei Übergabe des Fahrzeuges ist die gültige Fahrerlaubnis sowie ein Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug sorgfältig zu führen.
- Zum Fahren des Fahrzeuges sind nur die im Mietvertrag genannten Mieter, bzw. benannten Fahrer berechtigt. Für ein etwaiges Verschulden des Fahrers haftet der Mieter in gleichem Umfang wie für sein eigenes Verschulden.
- Mieter und Fahrer sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen für den Einsatz des Mietwagens zu beachten. Dem Mieter ist nicht gestattet:
– Die aktive Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
– Fahrten ins Ausland (ohne Zustimmung des Vermieters). Möchte der Vermieter dennoch in bestimmte Länder einreisen wollen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
– Die Mitnahme von Waren, Wertpapieren oder Geld, ohne gültige Begleitpapiere.
– Die Begehung von Zoll- oder anderen Straftaten.
– Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die im Verdacht stehen, die Fahrtauglichkeit zu beeinflussen.
– Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen Gefahrenstoffen gemäß §7 GefahrgutVSTo verboten ist. - Der Mieter hat bei Übergabe, vor Inbetriebnahme, das Fahrzeug auf den ordnungsgemäßen technischen Zustand (insbesondere Öl, Kühlwasser, Elektrik, Tankinhalt, Reifendruck etc. und auf Beschädigungen) hin zu überprüfen. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Ausnahme hierbei sind die im Mietvertrag gemeinsam aufgeführten Beanstandungen. Er bestätigt weiterhin, dass das Fahrzeug in einem technisch einwandfreiem Zustand übergeben wurde.
- Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren (z.B. Mautgebühr, Vignette,….) für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten.
- Bei auftretenden technischen Problemen bzw. Schäden hat der Mieter unverzüglich die Fahrt abzubrechen und den Vermieter zu informieren.
- Bei eventuell anfallenden Reparaturen ist die nächste Werkstatt aufzusuchen. Bei Reparaturen über EUR 80,00 muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden.
- Bei jedem Unfall (Wildschaden, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden) ist die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Der Vermieter ist sofort zu verständigen. Beweismittel (Zeugen, Spuren,..) sind zu sichern und entsprechende Personalien der Beteiligten zu notieren. Dem Mieter ist untersagt, eine Schuldanerkenntnis abzugeben (Verlust des Versicherungsschutzes). Sofort nach dem Unfall muss der Mieter eine Unfallschilderung (Protokoll, Skizze) erstellen. Andernfalls haftet der Mieter für den gesamten Schaden des Vermieters.
- Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen. Der Mieter muss dem Vermieter für ihn erkennbare bzw. erforderliche Wartungsmaßnahmen und Reparaturen unverzüglich mitteilen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen. Der Vermieter haftet nicht für aus dem Wagen entwendete oder im Wagen zurückgelassene Gegenstände.
§3. Zusätzliche Bestimmungen zur Benutzung von Sportwagen
- Unsere Sportwagen sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet.
- Das Ausschalten der Traktionskontrolle ist strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum Wegfall jeglichen Versicherungsschutzes.
- Sogenannte Race- / F1- / Launchcontrol-Starts sind untersagt.
Ein Verstoß führt zum Wegfall jeglichen Versicherungsschutzes.
Zuwiderhandlung/-en wird/werden mit einer Vertragsstrafe von EUR 1.000,00 pro ausgeführtem Race- / F1- / Launchcontrol-Start geahndet. Die Fahrzeugsoftware speichert diese Daten und wird dementsprechend regelmäßig ausgelesen und ausgewertet. - Bei Fahrzeugübergabe wird die Höhe des Reifenprofils durch Vermieter und Mieter gemessen und im Übergabeprotokoll festgehalten. Sollte das Reifenprofil bei der Rückgabe um mehr als 1,5mm abgenommen haben, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch wie z.B. Burn-Outs, wird der Mieter für die Anschaffung bzw. die Kostenübernahme von neuen Reifen in Anspruch genommen.
Der Kunde/Mieter ist ausdrücklich mit derartigen Vertragsstrafen einverstanden.
§4. Verkehrsverstöße
- Für die Folgen von Verkehrsdelikten, wie Bußgelder, Ordnungswidrigkeiten und Übertretungen von Verkehrsvorschriften jeder Art sowie. Überschreitungen von Parkzeiten usw. haftet einzig und allein der Mieter. Der Mieter und der Lenker stellen den Vermieter von sämtlichen Buß-und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter erheben. Für die Bearbeitung und Weiterleitung von Bußgeldbescheiden oder sonstiger Gebühren, erhebt der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00.
§5. Stornierung
- Reservierungen sind verbindlich nach erfolgter schriftlicher Bestätigung des Vermieters. Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.
- Im Falle einer Stornierung wird eine Stornogebühr fällig.
- Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei
ab Beginn der 8. Woche bis zum Beginn der 4. Woche vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
ab Beginn der 4. Woche bis zum Beginn der 2. Woche vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85% des Mietpreises
72 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung des Mietfahrzeuges: 95% des Mietpreises - Als Mietpreis gilt der Gesamtmietpreis inkl. aller Gebühren und Extras.
- Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Regelungen gemäß Absatz 1 berücksichtigt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter die genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
- Sollte der Mieter nicht zum vereinbarten Abholzeitpunkt erscheinen, wird der Vermieter die Reservierung zwei Stunden lang aufrechterhalten. Danach ist das Fahrzeug wieder für andere Kunden freigegeben. Dem Mieter wird in diesem Fall der Gesamtmietpreis in Rechnung gestellt. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden durch die Nichtabholung entstanden ist.
§6. Rückgabe des Fahrzeugs
- Die Rückgabe des Fahrzeuges ist nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter zu vereinbaren.
- Bei Rückgabe des Fahrzeuges hat der Mieter, ohne weitere Aufforderungen, alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden zu melden.
- Die im Vertrag aufgeführten Dokumente und Fahrzeugzubehörteile sind nach Beendigung des Vertrags an den Vermieter zurückzugeben
- Verunreinigungen sind vom Mieter zu beseitigen. Wird das Fahrzeug ungereinigt dem Vermieter übergeben, verpflichtet sich der Mieter für die Kosten der Reinigung oder Beseitigung z.B. von Sperrmüll aufzukommen.
- Für die Rückgabe von Wohnmobilen gelten folgende Bestimmungen:
Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustand übergeben, und sind in frisch gereinigtem Zustand zurück zu geben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe ganz oder nur teilweise nicht erfolgt, so hat der Mieter für Innenreinigung 50,- € (bei Miete mit einem Tier 90, -€) WC-Reinigung 100,- €, Abwassertank 50,- € zu bezahlen. - In den Mietfahrzeugen besteht grundsätzlich Rauchverbot! Bei Nichtbeachtung wird das Fahrzeug auf Kosten des Mieters speziell gereinigt.
- Für einen verloren gegangen Fahrzeugschein, ein verloren gegangene Kfz-Kennzeichen verpflichtet sich der Mieter eine Wiederbeschaffungsgebühr von EUR 100,00 zu entrichten. Dem Mieter bleibt dabei der Nachweis ausdrücklich vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
- Für nicht betankte Fahrzeuge wird außer den Tankkosten eine zusätzliche Gebühr von EUR 20,00 in Rechnung gestellt.
§7. Versicherungsschutz
- Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinbedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) versichert. Im Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung EUR 1000,00 für Vollkaskoschäden und EUR 1000,- für Teilkaskoschäden.
§8. Haftungsfreiheit des Vermieters
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung oder einem Ausfall des Fahrzeuges ergeben oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens entstehen.
§9. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
- Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder bedarf der schriftlichen Absprache zwischen den beiden Mietparteien.
- Mietpreise schließen ein: gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer, Kfz-Steuer, Versicherung, Ölverbrauch, Wartungsdienst, Verschleißreparaturen bei normalem sachgemäßem Gebrauch ein und die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung.
- Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter ist innerhalb von 7 Tagen eine vereinbarte Anzahlung zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Der voraussichtliche Gesamtpreis ist spätestens vor Abholung zu überweisen oder bei Abholung bar zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der voraussichtliche Gesamtpreis sofort fällig. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben. Der Verzugszins beträgt 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, mindestens aber 6% jährlich. Der Mieter kann einen geringen Verzugsschaden nachweisen. Wird bei Verzug des Mieters ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Mieter die hieraus entstehenden Kosten zu tragen.
- Die Berechnung der Kilometer werden allein die Kilometerzahlen des Tachometers zugrunde gelegt.
- Bei Anmietung des Fahrzeuges wird der voraussichtliche Mietpreis in voller Höhe bar bezahlt. EC- oder Kreditkarten werden nicht angenommen.
- Bei der Übergabe muss eine vorher für das jeweilige Fahrzeug vereinbarte Kaution in bar hinterlegt werden. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgebracht, wird die Kaution nach erfolgter Prüfung auf den in der Checkliste erfassten Zustand, in bar zurückerstattet.
§10. Nebenverabredungen und Ergänzungen
- Nebenverabredungen oder jegliche Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftliche Bestätigung des Vermieters.
- Eine oder mehrere der zum Vertragsinhalt gewordenen Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Als Gerichtsstand gilt für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.
§11. Datenschutz
- Der Mieter erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Der Vermieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Daten nur zum Zweck seiner von ihm angebotenen Dienstleistung sowie zur Bearbeitung jeglicher Anfrage entsprechend vertraulich zu verwenden.
§12. Veräußerungsverbot
- Der Vermieter ist Eigentümer des im Vertrag genannten Mietobjektes. Es ist dem Mieter untersagt, das Mietobjekt zu veräußern.
§13. Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit
- Die Überschriften dienen nur der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann
§14. Bei Beschädigung durch den Vormieter
- Kann das reservierte Fahrzeug vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt werden, bemüht sich der Vermieter um ein Ersatzfahrzeug. Kann auch kein Ersatzfahrzeug beschafft werden, werden dem Mieter die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Der Mieter hat kein Recht auf Schadenersatzforderungen
Stand 03/2023 H.A.R.M. Racing GmbH Am Winzerkeller 15a 77723 Gengenbach